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Grundstück & Eigentum

Das Grundstück ist die kleinste Einheit von Grund und Boden, die Gegenstand eines Rechtsverkehrs zur Übertragung von Eigentum sein kann.

Grundstücke sind im Grundsteuer- und im Grenzkataster eingetragen. Während der Grundsteuerkataster nur zur Veranschaulichung der gegenseitigen Lage der Grundstücke dient, ergibt sich aus dem Grenzkataster die rechtsverbindliche Grenze des Grundstückes. Die Koordinaten der Grenzpunkte erlangen Rechtsverbindlichkeit.

Grundstücke können geteilt und zusammengelegt werden und vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt werden. Die Grenzen von Grundstücken eines Grenzkatastergrundstückes können in der Natur entsprechend den Angaben des Grenzkatasters wiederhergestellt werden.

Bei Grundstücken des Grundsteuerkatasters erfolgt die Grenzfestlegung im Rahmen einer Grenzbegehung mit den Anrainern unter Berücksichtigung der Urkunden der vorausgehenden Vermessungen.

Teilung von Grundstücken

Teilung von Grundstücken

Umwandlung in den Grenzkataster

Umwandlung in den Grenzkataster

Zusammenlegung von Grundstücken

Zusammenlegung von Grundstücken

Grenzvermessung

Grenzvermessung

Grenzwiederherstellung

Grenzwiederherstellung

§13 LiegTeilG

§13 LiegTeilG

§15 LiegTeilG

§15 LiegTeilG

Geschichte des Katasters

Geschichte des Katasters