Geschichte des Katasters

Die Steiermark wurde in den Jahren von 1820 bis 1825 komplett vermessen und seit diesem Zeitpunkt evident gehalten.

Ab dem 23. Mai 1883 (Evidenthaltungsgesetz zur Fortführung des stabilen Katasters) erfolgte eine zentral koordinierte Evidenthaltung.

Erst 1969 wurde dieses Patent durch das Vermessungsgesetz abgelöst. Dieses Gesetz gilt mit einigen Änderungen bis heute.

Die letzten Schritte waren die Anhebung der Genauigkeit auf 5 cm für die Identität von physisch unveränderten Grenzzeichen, was sich direkt auf die zur Einmessung der Grenzzeichen notwendige Genauigkeit auswirkt, sowie die Einführung der strukturierten Datenübermittlung an das BEV.

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