Grundstück und Eigentum

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Das Grundstück ist die kleinste Einheit von Grund und Boden, das der Gegenstand eines Rechtsverkehrs zur Übertragung von Eigentum, sein kann.

Grundstücke sind im Grundsteuer- und im Grenzkataster eingetragen. Während der Grundsteuerkataster nur zur Veranschaulichung der gegenseitigen Lage der Grundstücke dient, ergibt sich aus dem Grenzkataster die rechtsverbindliche Grenze des Grundstückes. Die Koordinaten der Grenzpunkte erlangen Rechtsverbindlichkeit.

Grundstücke können geteilt und zusammengelegt werden und vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt werden. Die Grenzen von Grundstücken eines Grenzkatastergrundstückes können in der Natur entsprechend den Angaben des Grenzkatasters in der Natur wiederhergestellt werden.

Bei Grundstücken des Grundsteuerkatasters erfolgt die Grenzfestlegung im Rahmen einer Grenzbegehung mit den Anrainern unter Berücksichtigung der Urkunden der vorausgehenden Vermessungen.

Teilung von Grundstücken
Teilung von Grundstücken
Umwandlung in den Grenzkataster
Umwandlung in den Grenzkataster
Zusammenlegung von Grundstücken
Zusammenlegung von Grundstücken
Grenzvermessung
Grenzvermessung
Grenzwiederherstellung
Grenzwiederherstellung
§13 LiegTeilG
§13 LiegTeilG
§15 LiegTeilG
§15 LiegTeilG
Geschichte des Katasters
Geschichte des Katasters