Die digitale Katastralmappe dient im Fall des Grundsteuerkatasters zur Veranschaulichung der gegenseitigen Lage der Grundstücke zueinander. Dargestellt wird in der Regel der letztgültige Stand entsprechend der letzten im Grundbuch durchgeführten Urkunde.
Aus dem Vermessungsgesetz (§ 7 und § 8 VermG) ergibt sich, dass sich bei Grundstücken des Grenzkatasters nicht nur die Lage sondern auch der Umfang des Grundstückes rechtsverbindlich aus dem Kataster ergibt (Twaroch, Kataster- und Vermessungsrecht).
Die Koordinaten der Grenzpunkte erlangen dadurch Rechtsverbindlichkeit.
Zur Umwandlung vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster ist eine Grenzfestlegung an Ort und Stelle im Zuge einer Grenzbegehung notwendig.
Darauf aufbauend wird die Urkunde zur Umwandlung in den Grenzkataster errichtet.
Der Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster ist unter Beifügung des Protokolls und der Urkunde zur Umwandlung beim zuständigen Vermessungsamt digital einzubringen.