Ein Grundstück kann in zwei oder mehrere Teile geteilt werden.
Von einem Grundstück können ein oder mehrere Trennstücke abgeschrieben und anderen Grundstücken zugeschrieben werden.
In den meisten Fällen geht die Teilung von Grundstücken mit einem Kauf, Tausch, Ersitzung oder Enteignung (Rechtstitel) einher, ansonsten wird von einer Teilung im Eigenbesitz gesprochen.
Zur Durchführung im Grundbuch bedarf es der grundbuchsfähigen Teilungsurkunde und eines grundbuchsfähigen Vertrages, ausgenommen die Teilung im Eigenbesitz, und die Teilung nach den Sonderverfahren nach den §§ 15 ff und §§ 13 ff LiegTeilG.