Grenzzeichen von rechtlich gesicherten Grenzpunkten von Grundstücken des Grenzkatasters können in der Natur wiederhergestellt werden.
Die Wiederherstellung wird durch die Übergabe an die betroffenen Anrainer abgeschlossen.
Grenzzeichen von rechtlich gesicherten Grenzpunkten von Grundstücken des Grenzkatasters können in der Natur wiederhergestellt werden.
Die Wiederherstellung wird durch die Übergabe an die betroffenen Anrainer abgeschlossen.