Grenzvermessung

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Die Grenze wird in der Natur im Zuge einer Grenzverhandlung unter Berücksichtigung aller am Vermessungsamt aufliegender öffentlichen Urkunden sowie aller sonstiger privater Urkunden festgelegt.

Ergebnis ist das Protokoll zur Grenzfestlegung, das über den Loginbereich für alle Parteien einsehbar ist.

Die festgelegte Grenze kann in den Kataster eingetragen werden und die Urkunden können in diesem Fall in das öffentlich einsehbare Urkundenarchiv des BEV aufgenommen werden.