Die Steiermark wurde in den Jahren von 1820 bis 1825 komplett vermessen und seit diesem Zeitpunkt evident gehalten.
Ab dem 23. Mai 1883 (Edvidenthaltungsgesetz zur Fortführung des stabilen Katasters) erfolgte eine zentral koordiniert Evidenthaltung.
Erst 1969 wurde dieses Patent durch das Vermessungsgesetzt abgelöst. Dieses Gesetz gilt mit einigen Änderungen bis heute.
Der letzten Schritte waren die Anhebung der Genauigkeit auf 5 cm für die Identität von physisch unveränderten Grenzzeichen, die sich somit auch direkt auf die zur Einmessung der Grenzzeichen notwendigen Genauigkeit auswirkt, und die Einführung der strukturierten Datenübermittlung an das BEV.